Coronavirus – Soforthilfen

Um kleinen Unternehmen und Selbstständigen bei Liquiditätsengpässen zu helfen, stellen die Landes- und Bundesregierungen sowohl in Deutschland als auch in Österreich aktuell sowohl Kredite als auch Zuschüsse zur Verfügung.

Deutschland

In Deutschland können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die „unkomplizierte Soforthilfe“ des Bundes in Anspruch nehmen. Dabei erhalten Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu €9.000,- und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu €15.000,- wobei diese Zuschüsse nicht als Ersatz für entgangene Umsätze sondern zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gedacht sind.

Die Zuschüsse werden über die Bundesländer abgewickelt, eine Prüfung des Liquiditätsengpasses erfolgt möglicherweise im Nachhinein. Eine Übersicht mit allen Links zur Beantragung findet sich hier. Zusätzlich gibt es abhängig vom Bundesland weitere Hilfen, die allerdings nicht zusätzlich zu den Zuschüssen des Bundes gewährt werden können. So bieten beispielsweise Baden-Württemberg und Bayern auch Hilfen für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten an.

Österreich

In Österreich werden Kleinstunternehmen, Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Gesellschafter mit Pflichtversicherung und Ein-Personen-Unternehmen über den Härtefallfonds unterstützt. Die Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen bekommt dabei wer durch die Corona-Krise 50% weniger Umsatz im Vergleich zum Vorjahr rechnet. Die Zuschüsse werden schnell ausgezahlt, da eine Überprüfung der Umsatzeinbußen erst im Nachhinein erfolgt. Wie diese Überprüfungen umgesetzt werden ist dabei aktuell noch unklar.

In der aktuellen ersten Phase des Zuschusses durch den Härtefallfonds werden für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von über €6.000,- im Jahr €1.000,- ausbezahlt, liegt der Jahresumsatz darunter werden €500,- ausbezahlt.

In einer zweiten Phase werden nach Ostern je nach Unternehmensgröße bis zu €2.000,- pro Monat für bis zu zwei Monate ausgezahlt.

Die Beantragung bei der WKO ist hier möglich.

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