FFG – Qualifizierungsseminare & Qualifizierungsnetze

Im Rahmen des Prgroammes „Forschungskompetenen für die Wirtschaft“ hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft die Förderschienen Qualifizierungsseminare und Qualifizierungsnetze ausgeschrieben.

Beide bieten interessante Möglichkeiten zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Unternehmen beziehungsweise deren Mitarbeiter, wobei vor allem KMU angesprochen sind, die Interesse an maßgeschneiderten Qualifizierungsmaßnahmen haben. Als Antragssteller muss eine Universität oder Fachhochschule auftreten, zusätzlich sind KMU als Projektpartner notwendig. Es werden die Kosten der wissenschaftlichen Einrichtungen komplett gefördert, Unternehmen bekommen die Kosten für die Teilnahme der Mitarbeiter teilweise erstattet.

Die Ausschreibung öffnet am 12. Mai, in den letzten Jahren waren die Mittel, gerade bei den Qualifizierungsnetzen, teilweise bereits vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft.

Mehr Informationen zum Programm Forschungskompetenzen für die Wirtschaft gibt es hier.

FFG | Kleinprojekte

Mit den neuen Kleinprojekten unterstützt die FFG im Rahmen des Basisprogrammes kleinere Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups. Die Förderung ist themenoffen und zielt auf die Entwicklung von kommerziell verwertbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab. Die Förderung beträgt dabei für kleine Unternehmen bei Kooperationsprojekten 60% der Kosten und maximal €90.000,- woraus sich Gesamtkosten von maximal €150.000,- ergeben.

Die Projekte, welche maximal 18 Monate dauern können, unterliegen einem vereinfachten Verfahren und können ab sofort laufend beantragt werden.

Hier geht es zur Website der FFG mit weiteren Informationen.

Coronavirus – Soforthilfen

Um kleinen Unternehmen und Selbstständigen bei Liquiditätsengpässen zu helfen, stellen die Landes- und Bundesregierungen sowohl in Deutschland als auch in Österreich aktuell sowohl Kredite als auch Zuschüsse zur Verfügung.

Deutschland

In Deutschland können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die „unkomplizierte Soforthilfe“ des Bundes in Anspruch nehmen. Dabei erhalten Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu €9.000,- und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu €15.000,- wobei diese Zuschüsse nicht als Ersatz für entgangene Umsätze sondern zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gedacht sind.

Die Zuschüsse werden über die Bundesländer abgewickelt, eine Prüfung des Liquiditätsengpasses erfolgt möglicherweise im Nachhinein. Eine Übersicht mit allen Links zur Beantragung findet sich hier. Zusätzlich gibt es abhängig vom Bundesland weitere Hilfen, die allerdings nicht zusätzlich zu den Zuschüssen des Bundes gewährt werden können. So bieten beispielsweise Baden-Württemberg und Bayern auch Hilfen für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten an.

Österreich

In Österreich werden Kleinstunternehmen, Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Gesellschafter mit Pflichtversicherung und Ein-Personen-Unternehmen über den Härtefallfonds unterstützt. Die Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen bekommt dabei wer durch die Corona-Krise 50% weniger Umsatz im Vergleich zum Vorjahr rechnet. Die Zuschüsse werden schnell ausgezahlt, da eine Überprüfung der Umsatzeinbußen erst im Nachhinein erfolgt. Wie diese Überprüfungen umgesetzt werden ist dabei aktuell noch unklar.

In der aktuellen ersten Phase des Zuschusses durch den Härtefallfonds werden für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von über €6.000,- im Jahr €1.000,- ausbezahlt, liegt der Jahresumsatz darunter werden €500,- ausbezahlt.

In einer zweiten Phase werden nach Ostern je nach Unternehmensgröße bis zu €2.000,- pro Monat für bis zu zwei Monate ausgezahlt.

Die Beantragung bei der WKO ist hier möglich.