Marie Skłodowska-Curie Actions | Individual Fellowships

Die Individual Fellowships, welche von der EU im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) vergeben werden, sind eines der umfassendsten und attraktivsten Austauschprogramme für ForschererInnen.

Voraussetzung für die Bewerbung ist entweder ein abgeschlossenes Doktorat oder vier Jahre Forschungserfahrung nach dem Universitätsabschluss. Zusätzlich muss das Fellowship einenAustausch in ein anderes Land beinhalten, wobei die folgenden Möglichkeiten bestehen:

  • European Fellowships werden zur Durchführung an einer Forschungsinstitution in einem der EU Mitgliedsstaaten or H2020 Associated Countries (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Georgien, Island, Israel, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Schweiz, Tunesion, Türkei und Ukraine) beantragt. Dies kann sowohl durch ForscherInnen welche sich innerhalb dieser Länder bewegen, als auch für ForscherInnen die von anderswo in diese Länder ziehen passieren. Es ist eine Dauer von 1-2 Jahren möglich (Ausnahme Career Restart, siehe unten).
  • Widening Fellowships fördern gezielt Fellowships von ForscherInnen welche ein Fellowhip in einem der sogenannten Widening Countries (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Färöer Inseln, Georgien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxembourg, Malta, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Zypern) anstreben. Beantragung und Regelungen sind mit den European Fellowhips identisch, allerdings ist die Erfolgschance aufgrund von zusätzlichen Fördermitteln erhöht.
  • Global Fellowships richten sich an KandidatInnen welche ihr Fellowship in einem nicht EU und nicht H2020 assoziierten Land durchführen möchten. Dort ist ein Aufenthalt von 1-2 Jahren möglich, an den sich allerdings eine verpflichtende Rückkehrphase von 12 Monaten an eine Forschungseinrichtung in Europa anschließen muss.

Grundsätzlich muss das Fellowship aufgrund der Mobilitätsregel an einer Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen in einem Land verbracht werden, in dem der bzw. die AntragstellerIn in den vergangenen drei Jahren weniger als 12 Monate gelebt und gearbeitet hat. Zusätzlich bestehen Sonderregeln für:

  • Return and reintegration of researchers bezieht sich auf Fellows welche nach Europa zurückkehren wollen. Dafür sind entweder Staatsangehörige der EU oder assoziierter Länder zu zählen, aber auch Staatsangehörige von Drittstaaten welche in der Vergangenheit bereits mehr als 5 Jahre in der EU bzw. einem der assoziierten Länder wohnhaft waren.
  • Career restart richtet sich an ForscherInnen welche nach einer Unterbrechung ihrer Forschungskarriere von mindestens 12 Monaten diese wieder aufnehmen möchten. ier können Projekte über bis zu 3 Jahren gefördert werden.
  • Society and enterprise fördert ForscherInnen, die während ihres Fellowships an Forschungs- und Innovationsprojekten im nichtakademischen Sektor arbeiten möchten.

In diesen Fällen ist auch die Mobilitätsregel abgeschwächt, es muss lediglich gewährleistet sein dass Fellows maximal 2 der letzten 5 Jahre nicht im Land des Fellowships wohnhaft waren. Zusätzlich waren die Erfolgschancen in diesen Bereichen in der Vergangenheit für Return and reintegration und Career restart (etwa 20%) und vor allem für Society and enterprise (27,5%) deutlich höher als für andere Fellowships.

Beantragt werden können Kosten für die eigene Stelle des Fellows (Living allowance), welche an die Lebenshaltungskosten im Land des Fellowships angepasst ist und aktuell beispielsweise pro Monat für Österreich €5.207,- für Deutschland €4.733 für Dänemark €6.588,- und für die USA €4.836,-. Zusätzlich wird eine monatliche Mobility allowance (aktuell €600,-) und ggf. ein Zuschlag für ForscherInnen mit Familie (Family allowance, aktuell €500,-) gefördert. Weiterhin werden kosten für die Besuche von Tagungen, Weiterbildung, Verbrauchsmaterialien etc. in Höhe von €800,- pro Monat und indirekte Kosten der Forschungsinstitution in Höhe von€650,- pro Monat übernommen.

Die Ausschreibung 2020 ist bis zum 9.9. geöffnet.