Blog

FFG – Qualifizierungsseminare & Qualifizierungsnetze

Im Rahmen des Prgroammes „Forschungskompetenen für die Wirtschaft“ hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft die Förderschienen Qualifizierungsseminare und Qualifizierungsnetze ausgeschrieben.

Beide bieten interessante Möglichkeiten zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Unternehmen beziehungsweise deren Mitarbeiter, wobei vor allem KMU angesprochen sind, die Interesse an maßgeschneiderten Qualifizierungsmaßnahmen haben. Als Antragssteller muss eine Universität oder Fachhochschule auftreten, zusätzlich sind KMU als Projektpartner notwendig. Es werden die Kosten der wissenschaftlichen Einrichtungen komplett gefördert, Unternehmen bekommen die Kosten für die Teilnahme der Mitarbeiter teilweise erstattet.

Die Ausschreibung öffnet am 12. Mai, in den letzten Jahren waren die Mittel, gerade bei den Qualifizierungsnetzen, teilweise bereits vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft.

Mehr Informationen zum Programm Forschungskompetenzen für die Wirtschaft gibt es hier.

Horizon Europe Implementierungsstrategie

Ende letzter Woche hat die EU-Kommission die Strategie zur Implementierung des neuen Rahmenprogrammes (Horizon Europe) zu Forschung und Innovation veröffentlicht. Das Dokument wird in Zukunft noch weiter entwickelt werden, schon jetzt sind allerdings vier Hauptziele für Horizon Europe festgelegt worden:

Maximising impacts: Dies bedeutet der Impacts soll genauer formuliert werden, aber es sollen auch vermehrt Themen die offen für Projektvorschläge mit unterschiedlichen Lösungsansätzen sind ermöglicht werden. Für die Begutachtungen von Anträgen zu den geplanten Missionen und dem EIC Pathfinder soll ein Portfolio-Ansatz zum Einsatz kommen.

Ensuring greater transparency and further simplification: Dieses Ziel soll beispielsweise durch eine transparentere Begutachtung mit zunehmender Nutzung von Interviews und anderen Reaktionsmöglichkeiten der Antragsteller auf Anmerkungen der Gutachter oder durch ein effizienteres Kontrollsystem vorangetrieben werden.

Fostering synergies with other EU spending programmes: Hier soll unter anderem die Kombination von Projekten in verschiedenen EU-Programmen und Ergänzung der EU-Förderung durch nationale und regionale Mittel erleichtert werden.

Easing access through digital transformation and outreach: Das Funding & Tender Portal soll verbessert werden, Stakeholder sollen regelmäßig eingebuden und die Nationalen Kontaktstellen durch TRainings unterstütz werden.

Hier geht es zum veröffentlichten Dokument.

FFG | Kleinprojekte

Mit den neuen Kleinprojekten unterstützt die FFG im Rahmen des Basisprogrammes kleinere Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und Startups. Die Förderung ist themenoffen und zielt auf die Entwicklung von kommerziell verwertbarer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab. Die Förderung beträgt dabei für kleine Unternehmen bei Kooperationsprojekten 60% der Kosten und maximal €90.000,- woraus sich Gesamtkosten von maximal €150.000,- ergeben.

Die Projekte, welche maximal 18 Monate dauern können, unterliegen einem vereinfachten Verfahren und können ab sofort laufend beantragt werden.

Hier geht es zur Website der FFG mit weiteren Informationen.

Marie Skłodowska-Curie Actions | Individual Fellowships

Die Individual Fellowships, welche von der EU im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) vergeben werden, sind eines der umfassendsten und attraktivsten Austauschprogramme für ForschererInnen.

Voraussetzung für die Bewerbung ist entweder ein abgeschlossenes Doktorat oder vier Jahre Forschungserfahrung nach dem Universitätsabschluss. Zusätzlich muss das Fellowship einenAustausch in ein anderes Land beinhalten, wobei die folgenden Möglichkeiten bestehen:

  • European Fellowships werden zur Durchführung an einer Forschungsinstitution in einem der EU Mitgliedsstaaten or H2020 Associated Countries (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Georgien, Island, Israel, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Schweiz, Tunesion, Türkei und Ukraine) beantragt. Dies kann sowohl durch ForscherInnen welche sich innerhalb dieser Länder bewegen, als auch für ForscherInnen die von anderswo in diese Länder ziehen passieren. Es ist eine Dauer von 1-2 Jahren möglich (Ausnahme Career Restart, siehe unten).
  • Widening Fellowships fördern gezielt Fellowships von ForscherInnen welche ein Fellowhip in einem der sogenannten Widening Countries (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Färöer Inseln, Georgien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxembourg, Malta, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Zypern) anstreben. Beantragung und Regelungen sind mit den European Fellowhips identisch, allerdings ist die Erfolgschance aufgrund von zusätzlichen Fördermitteln erhöht.
  • Global Fellowships richten sich an KandidatInnen welche ihr Fellowship in einem nicht EU und nicht H2020 assoziierten Land durchführen möchten. Dort ist ein Aufenthalt von 1-2 Jahren möglich, an den sich allerdings eine verpflichtende Rückkehrphase von 12 Monaten an eine Forschungseinrichtung in Europa anschließen muss.

Grundsätzlich muss das Fellowship aufgrund der Mobilitätsregel an einer Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen in einem Land verbracht werden, in dem der bzw. die AntragstellerIn in den vergangenen drei Jahren weniger als 12 Monate gelebt und gearbeitet hat. Zusätzlich bestehen Sonderregeln für:

  • Return and reintegration of researchers bezieht sich auf Fellows welche nach Europa zurückkehren wollen. Dafür sind entweder Staatsangehörige der EU oder assoziierter Länder zu zählen, aber auch Staatsangehörige von Drittstaaten welche in der Vergangenheit bereits mehr als 5 Jahre in der EU bzw. einem der assoziierten Länder wohnhaft waren.
  • Career restart richtet sich an ForscherInnen welche nach einer Unterbrechung ihrer Forschungskarriere von mindestens 12 Monaten diese wieder aufnehmen möchten. ier können Projekte über bis zu 3 Jahren gefördert werden.
  • Society and enterprise fördert ForscherInnen, die während ihres Fellowships an Forschungs- und Innovationsprojekten im nichtakademischen Sektor arbeiten möchten.

In diesen Fällen ist auch die Mobilitätsregel abgeschwächt, es muss lediglich gewährleistet sein dass Fellows maximal 2 der letzten 5 Jahre nicht im Land des Fellowships wohnhaft waren. Zusätzlich waren die Erfolgschancen in diesen Bereichen in der Vergangenheit für Return and reintegration und Career restart (etwa 20%) und vor allem für Society and enterprise (27,5%) deutlich höher als für andere Fellowships.

Beantragt werden können Kosten für die eigene Stelle des Fellows (Living allowance), welche an die Lebenshaltungskosten im Land des Fellowships angepasst ist und aktuell beispielsweise pro Monat für Österreich €5.207,- für Deutschland €4.733 für Dänemark €6.588,- und für die USA €4.836,-. Zusätzlich wird eine monatliche Mobility allowance (aktuell €600,-) und ggf. ein Zuschlag für ForscherInnen mit Familie (Family allowance, aktuell €500,-) gefördert. Weiterhin werden kosten für die Besuche von Tagungen, Weiterbildung, Verbrauchsmaterialien etc. in Höhe von €800,- pro Monat und indirekte Kosten der Forschungsinstitution in Höhe von€650,- pro Monat übernommen.

Die Ausschreibung 2020 ist bis zum 9.9. geöffnet.

Coronavirus – Soforthilfen

Um kleinen Unternehmen und Selbstständigen bei Liquiditätsengpässen zu helfen, stellen die Landes- und Bundesregierungen sowohl in Deutschland als auch in Österreich aktuell sowohl Kredite als auch Zuschüsse zur Verfügung.

Deutschland

In Deutschland können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die „unkomplizierte Soforthilfe“ des Bundes in Anspruch nehmen. Dabei erhalten Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu €9.000,- und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu €15.000,- wobei diese Zuschüsse nicht als Ersatz für entgangene Umsätze sondern zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gedacht sind.

Die Zuschüsse werden über die Bundesländer abgewickelt, eine Prüfung des Liquiditätsengpasses erfolgt möglicherweise im Nachhinein. Eine Übersicht mit allen Links zur Beantragung findet sich hier. Zusätzlich gibt es abhängig vom Bundesland weitere Hilfen, die allerdings nicht zusätzlich zu den Zuschüssen des Bundes gewährt werden können. So bieten beispielsweise Baden-Württemberg und Bayern auch Hilfen für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten an.

Österreich

In Österreich werden Kleinstunternehmen, Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Gesellschafter mit Pflichtversicherung und Ein-Personen-Unternehmen über den Härtefallfonds unterstützt. Die Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden müssen bekommt dabei wer durch die Corona-Krise 50% weniger Umsatz im Vergleich zum Vorjahr rechnet. Die Zuschüsse werden schnell ausgezahlt, da eine Überprüfung der Umsatzeinbußen erst im Nachhinein erfolgt. Wie diese Überprüfungen umgesetzt werden ist dabei aktuell noch unklar.

In der aktuellen ersten Phase des Zuschusses durch den Härtefallfonds werden für Unternehmer mit einem Jahresumsatz von über €6.000,- im Jahr €1.000,- ausbezahlt, liegt der Jahresumsatz darunter werden €500,- ausbezahlt.

In einer zweiten Phase werden nach Ostern je nach Unternehmensgröße bis zu €2.000,- pro Monat für bis zu zwei Monate ausgezahlt.

Die Beantragung bei der WKO ist hier möglich.